Erlebnisberg Hoherodskopf e.V.

 

Der Verein

 


Der Verein


Anschrift

Erlebnisberg Hoherodskopf e.V.
Am Hoherodskopf 3
63679 Schotten / Hoherodskopf

Vereinsregister: VR 3057
Registergericht: Amtsgericht Friedberg

Vertreten durch:
1. Vorsitzender Markus Mergard
2. Vorsitzender Joachim Haas

Kontakt

Telefon: 06044 9669330
E-Mail: info@erlebnisberg-hoherodskopf.de

Umsatzsteuer-ID

Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gemäß § 27 a Umsatzsteuergesetz:
DE329883750

Der Vorstand


Vorstand:

1. Vorsitzender: Markus Mergard

2. Vorsitzender: Joachim Haas

Schriftführer: Andreas Daesch

Rechnerin: Martina Bock

 

Beisitzer:

Arno Mangold

Joachim Teichert

Willi Zinnel

Ralph Koster

 

Stand 12.2022


Satzung

Satzung Erlebnisberg Hoherodskopf e.V.

§ 1- Name und Sitz

(1) Der Verein führt den Namen Erlebnisberg Hoherodskopf e.V.
(2) Der Verein soll im Vereinsregister Friedberg eingetragen werden
(3) Der Verein hat seinen Sitz in - Am Hoherodskopf 3, 63679 Schotten -

§ 2-Zweck

Gemeinschaftlicher Außenauftritt, Werbegemeinschaft, Touristische Entwicklung

§ 3 - Mitgliedschaft

Mitglieder des Vereins können alle volljährigen oder juristischen Personen werden, die einen schriftlichen Aufnahmeantrag beim Vorstand des Vereins gestellt haben. Der Vorstand kann die Aufnahme ablehnen.

§ 4 - Ende der Mitgliedschaft

Die Mitgliedschaft endet durch Tod, Austrittserklärung oder Ausschluss. Der Austritt erfolgt durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Vorstand. Über den Ausschluss beschließt die Mitgliederversammlung mit einer einfachen Mehrheit der anwesenden Mitglieder.

§ 5 - Mitgliedsbeiträge

Von den Mitgliedern werden Beiträge erhoben. Die Höhe des Jahresbeitrags wird in der Mitgliederversammlung bestimmt.

§ 6 - Organe des Vereins

Organe des Vereins sind Vorstand und Mitgliederversammlung.

§ 7 - Vorstand

Der Vorstand des Vereins besteht aus dem 1. Vorsitzenden, dem 2. Vorsitzenden, dem Rechner und dem Schriftführer, sowie Beisitzern. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch den 1. und 2. Vorsitzenden je allein vertreten.

§ 8 - Amtsdauer und Beschlussfassung des Vorstandes

Der Vorstand wird von der Mitgliederversammlung auf die Dauer von zwei Jahren, vom Tag der Wahl an gerechnet, gewählt. Der Vorstand bleibt jedoch auch nach Ablauf seiner Amtszeit bis zur Neuwahl des neuen Vorstandes im Amt. Der Vorstand fasst seine Beschlüsse in Vorstandssitzungen, die vom Vorsitzenden oder vom stellvertretenden Vorsitzenden schriftlich, fernmündlich oder telegrafisch einberufen werden.

§ 9 - Mitgliederversammlung

Mindestens einmal im Jahr, möglichst zu Beginn des Kalenderjahres, findet eine ordentliche Mitgliederversammlung statt. Sie beschließt vor allem über die Beiträge, die Entlastung und die Wahl des Vorstandes und über Satzungsänderungen. Eine außerordentliche Mitgliederversammlung ist auf Verlangen eines Drittels der Mitglieder einzuberufen. Die Einberufung zu Mitgliederversammlungen erfolgt durch den Vorstand mit einer Frist von einer Woche schriftlich unter Bekanntgabe der Tagesordnung. Die Tagesordnung kann durch Mehrheitsbeschluss in der Mitgliederversammlung in der Sitzung ergänzt oder geändert werden; dies gilt nicht für Satzungsänderungen. Die Mitgliederversammlung fasst ihre Beschlüsse mit der Mehrheit der erschienenen Mitglieder. Stimmenthaltungen und ungültige Stimmen bleiben außer Betracht.

§ 10 - Beurkundung der Beschlüsse der Vereinsorgane

Über die Beschlüsse des Vorstandes und der Mitgliederversammlung ist eine Niederschrift aufzunehmen, die vom Vorsitzenden oder seinem Stellvertreter und vom Schriftführer oder einem von der Versammlung gewählten Protokollführer zu unterzeichnen ist.

§ 11 - Auflösung

Die Auflösung kann nur in einer besonderen, zu diesem Zweck und mit einer Frist von einem Monat einzuberufenden außerordentlichen Mitgliederversammlung mit einer Mehrheit von drei Vierteln der erschienenen Mitglieder beschlossen werden. Die Versammlung beschließt auch über die Art der Liquidation und die Verwertung des verbleibenden Vermögens.

vorstehende Satzung wurde am 22.06.2020 errichtet.